Informationen für Eltern

Wichtige Hinweise für Eltern, zum Beispiel zum Umgang mit Kopflausbefall.

Beurlaubung vom Unterricht

Elternbrief vom 09.10.2026 Liebe Eltern, ich verstehe sehr gut, dass es im Familienalltag Situationen gibt, in denen zusätzliche freie Tage für Ihr Kind wünschenswert wären. Dennoch sind wir als Schule an die geltenden schulrechtlichen Vorgaben gebunden. Mir ist bewusst, dass diese Regelung nicht immer den persönlichen Wünschen und Planungen entspricht. Sie gilt jedoch für alle Familien in Sachsen gleichermaßen und soll eine faire und einheitliche Behandlung gewährleisten. Eine Beurlaubung vom Unterricht ist grundsätzlich nur möglich, wenn ein besonderer und entsprechend begründeter Anlass vorliegt. Dazu können Sie die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Besuch öffentlicher Schulen im Freistaat Sachsen (Schulbesuchsordnung – SBO) lesen. Persönliche Urlaubsplanungen, Urlaub mehrerer befreundeter Familien gleichzeitig, günstigere Reiseangebote, verlängerte Wochenenden oder Ferien oder frühere Abreise bzw. spätere Rückkehr aus dem Urlaub stellen in der Regel keinen solchen Anlass dar. Ich möchte Sie deshalb bitten, Ihre Urlaubs- und Familienplanung so zu gestalten, dass die regulären Ferientermine genommen werden. Damit tragen Sie dazu bei, dass Ihr Kind regelmäßig am Unterricht teilnehmen kann und der Schulbesuch für alle Schülerinnen und Schüler verlässlich geregelt bleibt. Sollten Sie nach § 4 der Schulbesuchsordnung (Gründe beachten) einen Antrag stellen, kann in der Regel die Klassenlehrerin über 1–2 Tage entscheiden, ab 3 Tagen bin ich als Schulleiterin anzuschreiben. Es muss immer rechtzeitig ein schriftlicher Antrag gestellt werden. In Ausnahmefällen entscheidet die Schulleiterin als Vorgesetzte auch schon ab 1–2 Tagen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und dafür, dass Sie gemeinsam mit uns auf eine zuverlässige Teilnahme Ihrer Kinder am Unterricht achten. Mit freundlichen Grüßen S. Kubitz, Schulleiterin
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Schulbesuchsordnung Sachsen (SBO)
Die Regeln zur Beurlaubung finden Sie in § 4.
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Die aktuelle Fassung der Verordnung finden Sie auch beim Freistaat Sachsen.

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Schulbesuchsordnung Sachsen (SBO) Die Regeln zur Beurlaubung finden Sie in § 4.
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Information für Eltern bei Kopflausbefall

Durchsuchen Sie täglich sorgfältig bei gutem Tageslicht das Kopfhaar Ihres Kindes nach Läusen und Nissen (Läuse-Eier, glänzend weiß-gelblich, kleben fest am Haar) und achten Sie auf Juckreiz und Entzündungszeichen im Bereich der Kopfhaut. Bei Kopflausbefall Ihres Kindes, ist schnellstmöglich eine Behandlung durchzuführen. Außerdem sollte das Kopfhaar von allen Familienmitgliedern und sonstigen Kontaktpersonen kontrolliert und ggf. behandelt werden. Geeignete, zuverlässig wirksame Mittel sind in der Apotheke erhältlich.

Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit den Kinderarzt aufzusuchen, welcher ein Mittel zur Behandlung verschreiben kann. Die Präparate müssen genau entsprechend der Gebrauchsanweisung angewendet werden.

Gelingt es, nach einer einmaligen Behandlung alle Läuse aus dem Kopfhaar zu entfernen, kann das Kind bereits am nächsten Tag wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Die erfolgte Behandlung ist durch die Sorgeberechtigten zu bescheinigen.

Zur völligen Tilgung des Kopflausbefalles ist es notwendig, die noch an den Haaren anhaftenden Nissen zu entfernen. Anwendung einer Haarpflegespülung und gründliches Auskämmen mit einem Nissenkamm an mehreren Tagen hintereinander sind in der Regel erforderlich.

Da Kopflausmittel nicht zuverlässig alle Nissen abtöten und in Abhängigkeit vom Mittel und dessen Anwendung Larven nach der Erstbehandlung nachschlüpfen können, muss innerhalb von 8 – 10 Tagen unbedingt eine Wiederholungsbehandlung mit dem Kopflausmittel durchgeführt werden.

Beachten Sie bitte, dass zur völligen Beseitigung des Kopflausbefalls neben der Behandlung des Kopfhaares eine gründliche Reinigung des Kammes sowie der Haar- und Kleiderbürste erforderlich ist. Außerdem müssen Mützen, Kopftücher, Schals sowie Handtücher, Unterwäsche und Bettwäsche gewechselt werden und bei mindestens 60°C über mindestens 10 Minuten gewaschen werden. Die Oberbekleidung, in der sich ausgestreute Kopfläuse befinden können, muss entweder ebenfalls gewaschen oder auf andere Art von Läusen befreit werden – z.B. durch „Aushungern“ der Läuse und der später noch schlüpfenden Larven: Dies kann man erreichen, indem man die Oberbekleidung ggf. auch Stofftiere u. a. in einen gut verschließbaren Plastikbeutel steckt und darin 3 Tage aufbewahrt.

Um die Läuseplage schnell in den Griff zu bekommen, sollen Schlaf- und Aufenthaltsräume von ausgestreuten Läusen und Nissen befreit werden. Dazu sollten Böden, Polstermöbel, Kuschelecken u. ä. mit einem Staubsauger gründlich von losen Haaren gereinigt werden.

Der Staubsaugerbeufel soll anschließend ausgewechselt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.pediculosis-gesellschaft.de